Aus der Verwaltungsvorschrift zu Behinderungen und Förderbedarf:
"Vom Prinzip, dass für alle Schüler gleichermaßen das jeweilige Anforderungsprofil gilt, sind im Hinblick auf die besonderen Probleme des Schriftspracherwerbs in der Grund-schule und in den unteren Klassen der auf der Grundschule aufbauenden Schularten Ausnahmen möglich. Bis Klasse 6 gelten in den Fächern Deutsch und Fremdsprache für Schüler, deren Leistungen im Lesen oder im Rechtschreiben dauerhaft, d.h. in der Regel etwa ein halbes Jahr, geringer als mit der Note ausreichend bewertet wurden, additiv oder alternativ folgende Formen der Leistungsmessung und Leistungsbewertung:
Die Entscheidung, ob im Einzelfall von dem Anforderungsprofil abzuweichen ist, trifft jeweils die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz des Schulleiters (...).
Wenn die Note unter zurückhaltender Gewichtung für Rechtschreiben oder Lesen gebildet wurde, werden dies in der Halbjahresinformation und im Zeugnis unter „Bemerkungen“ festgehalten.
Wenn es pädagogisch vertretbar ist, kann mit Zustimmung der Eltern von der zurück-haltenden Gewichtung abgesehen werden.
In unserer Mathematik-Lernwerkstatt wird ausgewähltes Fördermaterial bereitgestellt.
Schüler der 3. und 4. Klassen führen mehrmals über das Schuljahr verteilt eine Online Diagnose durch, die den Leistungsstand in Deutsch und Mathematik dokumentiert.
Es werden individuelle Fördermappen ausgedruckt, die die Schüler bearbeiten.
Im Schuljahr 2010/2011 wurde das Online-Programm „Antolin“ verbindlich eingeführt.
Die Klassen starten ab dem 2. Halbjahr in Kl. 2 und führen Antolin bis Kl. 4 weiter.
Die Kolleginnen entscheiden in ihrer pädagogischen Verantwortung frei über diverse Übungsmöglichkeiten zur Leseförderung:
z.B